Vom Kontenplan bis zum steuerungsfähigen Bericht

Wer medizinischen Sachbedarf wirtschaftlich steuern will, braucht ein starkes Fundament: Kontierung – Klarheit schaffen

  • Ohne saubere Buchungen kein valider Report, ein Kontierungsleitfaden kann helfen!
  • Die Kontengruppe 66 ist die Basis – doch nicht alles, was dort auftaucht, gehört in die Steuerung.

Deshalb: Bildung eines „bereinigten medizinischen Bedarfs (BMES)“ – eine Positivliste steuerbarer Kostenarten, z. B. Verbrauchsmaterial, OP-Bedarf, Implantate – unbedingt um Wareneinsatz und Fremdpersonal bereinigen.

Berichte – vom Datenfriedhof zum Steuerungsinstrument

  • Der Sachkostenbericht muss adressatengerecht sein: berichtet wird das, was vom Adressaten beeinflusst werden kann, IBCS-konform, mit Bezug zur Leistung (z. B. Kosten je Case-Mix-Punkt).
  • Drill-Down über Kostenarten und Warengruppen bis auf die Artikelebene.
  • Dynamischer Längsvergleich z. B. in einem 12-Monatsfenster statt statischer Ist-Auszug.

Wir benötigen die Fakten als Grundlage für interdisziplinäre Sachkostendialoge – ohne Bericht keine sachliche Diskussion.

Ziel: Transparenz, Vergleichbarkeit, Handlungsfähigkeit

Nur wenn wir wissen, was wir beeinflussen können, können wir gezielt handeln. Die Standardisierung der Kontierung und die methodisch saubere Bereinigung schaffen die Voraussetzung für:

  • valide Benchmarks
  • echte Steuerung
  • wirksame Budgetierung

Der erste Schritt in der Sachkostensteuerung ist kein Einkaufsgespräch, sondern ein Reportingprojekt.

Wer neugierig ist, wie man Berichtsdesign, Kontenstruktur und Kommunikation auf eine Linie bringt, kann sich sehr gerne jederzeit bei uns und/oder dem DVKC e.V. melden.

Autor: Andreas Weiß (Vorstandsmitglied DVKC e.V. / Mitgründer und Gesellschafter ETS ConHealth)